Nicht schlüssig erklärt schien nun dem Bundesgerichtshof, wie der Afrikaner mit gefesselten Händen seine Matratze selbst angezündet haben soll, wieso man keine Schreie gehört haben will, wieso der Feuermelder, nachdem er anschlug, mehrfach wieder ausgeschaltet wurde und erst später nur noch ein toter Schwarzer aufgefunden werden konnte. Ungereimtheiten, schon seinerzeit.
"Es wird ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist", werden die Magdeburger Richter gerügt. Vielleicht kommen wir der Wahrheit nun etwas näher.
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